Der Beschwerdeführer war durch Urteil der 10.großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück vom 05.02.1992 (22 KLs 7 Js 25995/90 (X 31/91)) unter anderem zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten [...]
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