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OLG München - Entscheidung vom 22.05.2003

29 U 1505/03

Normen:
UWG § 1

Fundstellen:
OLGReport-München 2003, 368

I Die Parteien streiten um den Vertrieb von Damenhandtaschen durch die Beklagte. Die Klägerin vertreibt Produkte der Luxusklasse mit hohem Prestigewert (Anlage K 1). Dazu gehören Damenhandtaschen, deren Preis über [...]
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