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OLG München - Entscheidung vom 02.04.2003

21 W 1074/03

Normen:
BGB § 823
BGB § 1004
ZPO § 920

Fundstellen:
OLGReport-München 2003, 263
ZUM-RD 2003, 425

1. Die Behauptung der Antragsgegnerin, die Antragstellerin habe ihren Hymen zuerst, aber erfolglos verklebt und deshalb danach mit Nadel und Faden zusammengenäht, ist für die Antragstellerin ehrenrührig. Die [...]
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