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OLG Köln - Entscheidung vom 18.12.2003

22 W 60/03

Normen:
ZPO §§ 568 707 719

I. Die Beschwerdeführerin ist durch Versäumnisurteil vom 21.10.2003 zur Zahlung von 406.784,10 EURO verurteilt worden. Gegen das ihrem deutschen Prozessbevollmächtigten am 24.10.2003 zugestellte Urteil hat sie mit [...]
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