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OLG Köln - Entscheidung vom 10.04.2003

8 U 75/02

Normen:
BGB § 249
UmwStG § 18
ZPO § 287

Fundstellen:
DStRE 2003, 1477
GmbHR 2003, 1440

I. Der Kläger macht gegenüber den Beklagten aus eigenem Recht und aufgrund einer Einziehungsermächtigung seiner Ehefrau Schadensersatz in Höhe von 85.679,99 EURO (= 167.575,49 DM) geltend wegen angeblicher [...]
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