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OLG Köln - Entscheidung vom 22.07.2003

23 U 9/02

Normen:
HöfeO §§ 2 3

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2003, 310

I. Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen. 1. Mit der Berufung verfolgen die Klägerinnen ihre erstinstanzlichen Anträge [...]
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