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OLG Köln - Entscheidung vom 24.10.2003

Ausl 202/02 - 36/03

Normen:
EuAlÜbk Art. 12 Abs. 2 Nr. 2 lit. b

Der Senat hat mit Beschluss vom 8. August 2003 gegen den Verfolgten die vorläufige Auslieferungshaft angeordnet. Dem Auslieferungshaftbefehl liegt ein Ersuchen des Bundesministeriums für Justiz der Republik Österreich [...]
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