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OLG Köln - Entscheidung vom 24.07.2003

8 U 16/03

Normen:
BGB §§ 662 675

Fundstellen:
VersR 2005, 1396

I. Der Kläger begehrt von dem Beklagten Schadenersatz in Höhe von insgesamt 84.051,88 EURO wegen Aufklärungspflichtverletzung des Beklagten bei der Empfehlung einer später verlorenen Geldanlage in Form einer stillen [...]
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