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OLG Koblenz - Entscheidung vom 12.11.2003

1 Ws 503/03

Normen:
StVollzG § 37 Abs. 3
SGB III § 77

Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, da eine Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist (§ 116 Abs. 1 StVollzG ). 1. [...]
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