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OLG Koblenz - Entscheidung vom 11.12.2003

7 WF 903/03

Normen:
BRAGO § 23 Abs. 1 S. 3

Fundstellen:
FamRZ 2004, 1804

Die nach § 128 Abs. 4 ZPO zulässige Beschwerde der Staatskasse ist begründet. Die Rechtspflegerin hat der Prozessbevollmächtigen der Antragsgegnerin die Vergleichsgebühr nach § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO zu Unrecht [...]
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