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OLG Koblenz - Entscheidung vom 21.01.2003

1 Ws 8/03

Normen:
GVG § 78 Abs. 2

Die angefochtene Entscheidung der Strafvollstreckungskammer ist aufzuheben, weil der Spruchkörper nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen ist. Entschieden hat die Kammer durch einen noch nicht auf Lebenszeit ernannten [...]
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