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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 20.02.2003

12 U 205/02

Normen:
VVG § 169
ALB 94 § 9
ALB 86 § 8
ZPO § 286

Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2003, 208
VersR 2003, 977
ZfS 2003, 510

Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. I. (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ) Die Klägerin begehrt als Begünstigte einer Lebensversicherung die Auszahlung der Versicherungssumme (994.691,00 DM abzüglich geleisteten [...]
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