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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 06.02.2003

12 U 204/02

Normen:
VVG § 6 Abs. 3
BGB § 242
AKB § 7

Fundstellen:
MDR 2003, 809
NJW-RR 2003, 607
OLGReport-Karlsruhe 2003, 134
ZfS 2003, 297

Die zulässige Berufung hat zum überwiegenden Teil Erfolg. Sie führt zur teilweisen Abänderung des angefochtenen Urteils und Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 10.493,25 EURO. I. (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ) Der [...]
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