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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 06.02.2003

12 U 32/02

Normen:
ZPO § 580 Nr. 2
ZPO § 580 Nr. 3
ZPO § 581

Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2003, 277

Die Kläger begehren die Feststellung, dass zwei von ihnen mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der Bezirkssparkasse S. , geschlossene Darlehensverträge nichtig seien. Sie haben am 22.12.1994, vertreten durch die [...]
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