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OLG Hamm - Entscheidung vom 31.07.2003

1 Ss 462/03

Normen:
StPO § 412
StPO § 329
StPO § 344

Gegen die Angeklagte ist durch Strafbefehl des Amtsgerichts Dortmund vom 14. August 2002 wegen Beförderungserschleichung in zwei Fällen eine Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10,00 EURO festgesetzt worden. [...]
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