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OLG Hamm - Entscheidung vom 19.02.2003

8 U 139/02

Normen:
AktG § 304
AktG § 305

Fundstellen:
AG 2003, 585
NZG 2003, 632
OLGReport-Hamm 2003, 205

Die Kläger machen als ehemalige Aktionäre der H Brauerei AG einen Anspruch auf Abfindung aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Beklagten und der H Brauerei AG vom 12.07.1979 geltend. [...]
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