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OLG Hamburg - Entscheidung vom 14.08.2003

4 U 58/01

Normen:
BGB (a.F.) § 557 Abs. 1 S. 1
BGB (a.F.) § 556 Abs. 1

Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2004, 441
WuM 2004, 471

Im Einverständnis der Parteien ergeht die Entscheidung durch den Einzelrichter (§ 524 Abs. 4 ZPO a.F.). Die zulässige Berufung des Klägers ist nur teilweise begründet. Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 557 [...]
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