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OLG Hamburg - Entscheidung vom 27.01.2003

5 W 81/02

Normen:
GMVO Art. 97 Abs.3
ZPO § 148

Fundstellen:
GRUR-RR 2003, 356
OLGReport-Hamburg 2003, 319

I. Die Klägerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen einen nach § 148 ZPO ergangenen Aussetzungsbeschluss. 1. Die Klägerin ist Inhaberin der Europäischen Gemeinschaftsmarke TAE BO (Registriernummer 001 126 432), [...]
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