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OLG Hamburg - Entscheidung vom 07.07.2003

3 W 81/03

Normen:
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5

Fundstellen:
CR 2004, 61
MMR 2003, 669

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Der Verfügungsanspruch folgt aus §§ 14 Abs. 5 i.V.m. 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG . Der Antragsgegner verletzt die Marken T. und T. der Antragstellerin, wenn er unter der [...]
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