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OLG Hamburg - Entscheidung vom 22.05.2003

3 U 163/02

Normen:
MarkenG § 14
MarkenG § 24
BGB § 242

A. Die Klägerin - ein weltweit tätiges Pharmaunternehmen - vertreibt ein Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ticlopidinhydrochlorid; das Arzneimittel wird in Deutschland unter der Bezeichnung 'TIKLYD' (Anlage K 1) und in [...]
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