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OLG Hamburg - Entscheidung vom 24.02.2003

14 W 12/03

Normen:
ZPO § 114
ZPO § 568 Abs. 1 Satz 1
ZPO § 572 Abs. 3

Über die sofortige Beschwerde entscheidet gemäß § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO der Einzelrichter. Die sofortige Beschwerde ist zulässig und jedenfalls insoweit begründet, als sie zur Zurückverweisung gemäß § 572 Abs. 3 ZPO [...]
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