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OLG Hamburg - Entscheidung vom 04.04.2003

1 U 149/02

Normen:
BGB § 823 Abs. 2
StGB § 266a

Fundstellen:
MDR 2003, 1418
OLGReport-Hamburg 2003, 391

Die zulässige Berufung der Beklagten ist in der Sache nicht begründet. Zu Recht hat das Landgericht gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 266 a, 14 StGB der Klägerin einen gegen die Beklagte als ehemalige [...]
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