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OLG Hamburg - Entscheidung vom 23.10.2003

5 U 167/02

Normen:
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 4
MarkenG § 8 Abs. 3
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1
MarkenG § 21 Abs. 4
MarkenG § 50 Abs. 1
MarkenG § 50 Abs. 2
MarkenG § 66
BGB § 242
ZPO § 148

Fundstellen:
LMuR 2004, 46
LMuR 2005, 25
OLGReport-Hamburg 2004, 232

I. Die Klägerin ist eine in Deutschland bekannte Herstellerin von Essig, Senf und Feinkostartikeln, darunter auch Salatsoßen. Die Beklagte besitzt eine an der Weinstraße beheimatete Weinessig-Fabrik. Die Klägerin nimmt [...]
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