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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 17.09.2003

4 U 150/02

Normen:
BeurkG § 54a Abs. 2
BNotO § 14 Abs. 2
BNotO § 19 Abs. 1
BNotO § 24 Abs. 1
BNotO § 24 Abs. 2

I. Der Kläger verlangt von dem Beklagten in Höhe von 26.842,82 EURO Schadensersatz gemäß § 19 Abs. 1 BNotO wegen schuldhafter Verletzung von Amtspflichten aus einem Treuhandvertrag. Gemäß § 2 des [...]
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