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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 10.01.2003

25 W 90/02

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4
BRAGO § 51 Abs. 1
BRAGO § 118 Abs. 1 Satz 4
ZPO §§ 91 ff.
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2003, 191

Die Erinnerung der Kläger ist als sofortige Beschwerde statthaft (§§ 104 Abs. 3 Satz 1, 567 Abs. 1 ZPO ), fristgerecht eingelegt und auch im übrigen zulässig (§§ 567 Abs. 3 , 569 ZPO ). Die sofortige Beschwerde ist [...]
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