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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 03.04.2003

16 U 68/98

Normen:
BGB § 276
BGB § 826
GmbHG § 43 Abs. 1

Fundstellen:
NJW-RR 2003, 1728

Die Klägerin beansprucht Ersatz des ihr im Zusammenhang mit der Durchführung von Warentermingeschäften entstandenen Schadens. Anfang 1996 erhielt die Klägerin, Inhaberin einer Autolackierwerkstatt, mehrere Anrufe von [...]
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