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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 30.09.2003

25 W 54/03

Normen:
ZPO § 890 Abs. 1 S. 1
ZPO § 3
GKG § 25 Abs. 3

Die Klägerin hat den Verfügungsbeklagten im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von Werbemaßnahmen in Anspruch genommen und ist im 2. Rechtszuge - in dem es nur noch um die Erledigung der Hauptsache ging [...]
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