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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 21.08.2003

23 U 260/01

Normen:
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
ZPO § 286

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf nach Zeitaufwand berechnete Vergütung für Reinigungsarbeiten in Anspruch. Das Landgericht hat nach Beweiserhebung eine entsprechende Stundenlohnabrede nicht für erwiesen gehalten. [...]
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