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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 16.09.2003

I 11 W 43/03

Normen:
ZPO § 46
ZPO § 46 Abs. 1
ZPO § 46 Abs. 2
ZPO § 567 Abs. 1
ZPO § 567 Abs. 3 S. 2
ZPO § 574 Abs. 1
GVG § 133

Der Senat ist zu einer Sachentscheidung nicht berufen. Die Sache ist ohne Kostenentscheidung zum Nachteil des Beklagten an das Landgericht zurückzugeben. Die Beschwerde des Beklagten vom 20. Juli 2003 richtet sich [...]
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