Der Streitwert für den Klageantrag zu Nr. 2) ist gemäß § 9 Satz 1 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Betrag des geltend gemachten Jahresbetrages festzusetzen. § 17 Abs. 3 GKG ist nicht anzuwenden. § 17 Abs. 3 GKG [...]
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