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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 09.07.2003

I-15 U 200/02

Normen:
BGB § 254
BGB § 276 Abs. 1
BGB § 985
BGB § 989
BGB § 990
GwG § 1 Abs. 5
GwG § 2 Abs. 1
ScheckG Art. 21
ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2003, 364

Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. Mit Recht hat das Landgericht die beklagte Sparkasse zum Schadensersatz für verpflichtet erachtet, weil sie als scheckeinlösende Bank außerstande ist, den bei ihr [...]
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