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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 13.10.2003

1 U 36/03

Normen:
BGB § 847 Abs. 1 (a.F.)
ZPO § 287

Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache in vollem Umfang Erfolg. Die Anschlussberufung der Beklagten ist unbegründet. Über den dem Kläger durch das Landgericht zuerkannten Schmerzensgeldbetrag von 5.112,92 [...]
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