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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 02.09.2003

I-4 U 238/02

Normen:
BGB § 249
BGB § 254 Abs. 1
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 843 Abs. 1 Alt. 2
BGB § 847
BGB § 89

Die zulässige Berufung hat teilweise Erfolg. Die Klägerin hat Anspruch auf Zahlung von weiterem Schadensersatz in Höhe von 792,53 EUR sowie weiterem Schmerzensgeld von 2.500 EUR, insgesamt 3.292,53 EUR aus §§ 823 Abs. [...]
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