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OLG Dresden - Entscheidung vom 11.07.2003

2 U 382/03

Normen:
ZPO § 301
ZPO § 522 Abs. 2

Fundstellen:
NJ 2004, 37

Der Senat ist berechtigt, über die Berufung des Klägers durch Beschluss zu befinden, da Teilentscheidungen im Anwendungsbereich von § 522 Abs. 2 ZPO innerhalb der durch § 301 ZPO gezogenen Grenzen zugelassen sind [...]
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