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OLG Bremen - Entscheidung vom 27.02.2003

2 W 15/03

Normen:
ZPO § 103
ZPO § 104
ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
AGS 2003, 367
MDR 2003, 1080
OLGReport-Bremen 2003, 260

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Dem Rechtspfleger am Landgericht ist zuzugeben, dass eine Kostenausgleichung zwischen Streitgenossen grundsätzlich nicht stattfindet. Das bedeutet jedoch nicht, dass [...]
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