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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 04.09.2003

9 WF 158/03

Normen:
ZPO § 114
ZPO § 127 Abs. 2
BGB § 242
BGB § 362

Fundstellen:
FamRZ 2004, 972
FuR 2004, 258

Die gemäß § 127 Abs. 2 ZPO zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Für die auf die Erklärung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus dem zu Gunsten der Beklagten bestehenden Unterhaltstitel [...]
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