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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 14.03.2003

1 AR 49/02

Normen:
InsO § 3 Abs. 1
GmbHG § 54 Abs. 3
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 36 Abs. 2

Fundstellen:
ZIP 2003, 965
ZInsO 2003, 376
ZVI 2003, 181

Zuständig ist das Amtsgericht Potsdam. I. Die Antragstellerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam zu HRB ... eingetragen. Durch notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluß vom 13. September 2001 verlegte [...]
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