Die Beschwerde des Antragsgegners vom 21.8.2001 gegen den Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts vom 29.7.2001 ist als sofortige Beschwerde anzusehen und gemäß §§ 11 Abs. 1 RPflG , 652 ZPO zulässig. Sie ist [...]
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