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LAG Köln - Entscheidung vom 14.03.2003

4 Ta 3/03

Normen:
KSchG § 5
ZPO § 233

Fundstellen:
NZA-RR 2006, 101

I. Der Antrag auf nachträglich Klagezulassung ist gemäß § 5 Abs. 3 KSchG unzulässig. Gemäß § 5 Abs. 3 KSchG ist der Antrag nur innerhalb von 2 Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig. Die Klägerin trägt entgegen [...]
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