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KG - Entscheidung vom 13.05.2003

1 AR 33/02

Normen:
GKG § 49 Satz 1
GKG § 54 Nr. 1
GKG § 58 Abs. 1
GKG § 58 Abs. 2 Satz 1
BGB § 421 Satz 1
KostVfg § 8

Fundstellen:
KGReport-Berlin 2004, 71

Die gemäß § 5 Abs.1 GKG zulässige Erinnerung ist nicht begründet. Mit dem angefochtenen Kostenansatz ist der Beteiligte zu 1) zu Recht als Zweitschuldner gemäß §§ 58 Abs.2, 49 S.1 GKG für einen Teil der Kosten in [...]
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