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KG - Entscheidung vom 30.06.2003

8 U 237/02

Normen:
BGB § 151 Satz 1

Fundstellen:
KGReport-Berlin 2004, 45
NJW-RR 2003, 1359

Die zulässige Berufung des Klägers ist unbegründet. Der Kläger hat gegen die Beklagten keinen Anspruch auf Auszahlung des Gewinns in Höhe von 5.181,00 EUR, weil zwischen den Parteien ein Spielvertrag nicht zustande [...]
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