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KG - Entscheidung vom 02.09.2003

1 W 443/02

Normen:
BRAGO § 52 Abs. 1
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1

Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO zulässig; insbesondere ist der erforderliche Beschwerdewert erreicht. Maßgebend ist insoweit § 567 Abs. 2 S. 2 ZPO , denn der [...]
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