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KG - Entscheidung vom 14.05.2003

1 W 98/03

Normen:
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
KGReport 2004, 345

Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§ 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. § 104 Abs. 3 ZPO ) und begründet. Die Terminsreisekosten des Prozessbevollmächtigten der Beklagten sind durch den Kläger nicht zu erstatten. Beauftragt [...]
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