Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 11 Abs. 1 RpflG , 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO zulässig. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist die festgesetzte Beweisgebühr erwachsen, [...]
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