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FG Nürnberg - Entscheidung vom 05.02.2003

III 208/01

Normen:
AO § 180 Abs. 2
EStG § 22 Nr. 1 Satz 3
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2b Buchst. bb
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3
EStDV § 29 Abs. 1

Fundstellen:
EFG 2003, 931

Streitig ist, ob Zinsaufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder den sonstigen Einkünften anzusetzen sind. I Die 1953 geborene, ledige Klägerin schloss am 22.12.199.9 bei der X. [...]
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