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FG Münster - Entscheidung vom 09.07.2003

8 K 5308/02 L

Normen:
EStG § 38 Abs. 1
EStG § 38a
EStG § 39b
EStG § 41a
EStG § 42d

Fundstellen:
EFG 2003, 1549

Zu entscheiden ist, ob die Klägerin (Klin.) für an Reinigungspersonal freiwillig gezahlte Benutzerentgelte (Trinkgelder) Lohnsteuer hätte einbehalten müssen und ob die Klin. wegen der Nichteinbehaltung und [...]
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