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FG Münster - Entscheidung vom 07.04.2003

4 K 394/00 E

Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
EStG § 9 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
DStRE 2004, 497
EFG 2003, 988

Streitig ist, ob Aufwendungen des Klägers (Kl.) für eine Fahrlehrerausbildung als vorweggenommene Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Der 1968 geborene Kl. schloss seine Schulausbildung im Jahr 1987 mit dem Abitur [...]
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