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FG München - Entscheidung vom 23.07.2003

1 K 1615/02

Normen:
EStG § 7g Abs. 3, Abs. 6

Fundstellen:
EFG 2003, 1605

Streitig ist, ob die vom Kläger gebildete Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 3, 6 Einkommensteuergesetz/EStG zum 31.12.1999 erfolgswirksam aufzulösen ist bzw. ob nachträglich zum 31.12.1999 eine neue Ansparrücklage [...]
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