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FG Köln - Entscheidung vom 05.06.2003

3 K 3113/02

Normen:
EStG § 9 Abs. 5
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 S. 3

Fundstellen:
EFG 2004, 1594

Streitig ist der Abzug von Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Der Kläger erzielt als Berufsfeuerwehrmann Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit und [...]
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