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FG Köln - Entscheidung vom 27.05.2003

8 K 155/00

Normen:
EStG § 21 Abs. 1
EStG § 9 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
DStRE 2003, 1378
EFG 2003, 1235

Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von Abstandszahlungen an ehemalige Mieter als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr - 1996 - [...]
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